profitara austria gmbh - Alles aus einer Hand

profitara austria unterstützt seine Kunden bei der Erfüllung der Anforderungen aus der Verpackungsverordnung und steht ihnen im gesamten Prozess des professionellen Verpackungsmanagements und der Entsorgung aktiv beratend zur Seite. Profitara setzt auf „best Service“, sorgt also quasi für ein Rundum-Sorglos-Paket. Fachlich fundierte, persönliche Beratung durch einen einzigen Ansprechpartner ist die Ausgangsbasis. Die in Verkehr gesetzten Verpackungen werden genau analysiert, außerdem unterstützt der Profitara-Berater bei der Zuordnung zum Haushaltsbereich bzw. Gewerbebereich unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben.

Verpackungsmanagement – sicher und kostenoptimiert

Die österreichische Verpackungsverordnung ist die Grundlage der Verpflichtung, in Verkehr gebrachte Verpackungen wieder zurückzunehmen. Diese Verpflichtung ist jedoch weitreichend und muss jeweils im Einzelfall des Verpflichteten betrachtet werden, um hier keine überhöhten Kosten zu provozieren und um die eigene Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. profitara steht seinen Kunden mit kompletten Dienstleistungen und Services partnerschaftlich zur Seite. Unsere Expert*innen verfügen über umfassende Erfahrung im Verpackungsmanagement und beraten Sie zum ganzheitlichen Prozess des Verpackungsmanagements:

  • Analyse der zu lizenzierenden Verpackungen
  • Analyse der Vertriebswege
  • Ständige Beobachtung und Bewertung der Stoffströme
  • Übernahme aller administrativen Aufgaben, wie Abrechnung und Abwicklung der Zahlungsströme mit allen beteiligten Systemen

profitara – Ihr Bevollmächtigten Vertreter

Sie vertreiben Ihre Ware über den Online-Handel an Endkonsumenten und setzen dabei Verpackungen in Verkehr? Sie möchten weiterhin für Ihre österreichischen Firmenkunden die Vorentpflichtung der Verpackungen übernehmen? Oder sind Fernabsatzhändler von Einwegkunststoffprodukte? Sie haben keinen Firmensitz in Österreich?

Ab dem 01.01.2023 sind Sie verpflichtet einen Bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Österreich zu bestellen.

Wer ist verpflichtet einen Bevollmächtigten zu bestellen?

Versandhändler, die keinen Sitz in Österreich haben und die Verpackungen oder Waren oder Güter in Verpackungen in Österreich an einen privaten Letztverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes übergeben, müssen für ab dem 1. Jänner 2023 in Verkehr gesetzte Verpackungen einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen.

Auch Unternehmen deren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und die für ihre österreichischen Firmenkunden die Vorentpflichtung für Verpackungen weiterhin übernehmen möchten, benötigen einen Bevollmächtigten

Was übernehmen wir für Sie? 

Die profitara übernimmt als Bevollmächtigter alle Pflichten, die Ihnen aus der Verpackungsverordnung in Österreich entstehen. Wir übernehmen u.a. folgende gesetzlich vorgegebene Leistungen:

  • Registrierung als Ihr Bevollmächtigter im Register des Umweltbundesamts
  • Übermittlung Ihrer Stammdaten an das Register sowie Hinterlegung Ihrer Kategorien an Verpackungen bzw. Einwegkunststoffprodukten
  • Information Ihrer Firmenkunden über die Bevollmächtigung und die sie betreffenden Massen an Verpackungen bzw. Einwegkunststoffprodukten
  • Übermittlung der Liste Ihrer Firmenkunden an das Register
  • Entpflichtung Ihrer nach Österreich gelieferten Verpackungen bzw. Einwegkunststoffprodukte bei Interzero, Ihrem Sammel- und Verwertungssystem

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Bevollmächtigten benötigen? Oder haben weitere Fragen zu den Leistungen von profitara? Kein Problem, rufen Sie uns unter +43 (0)1 714 2005 7220 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht an office@profitara.at.


Wir sind für Sie da!